Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mauerläuferin GmbH
Adolf-Schmidl-Gasse 4 - 1200 Wien
office@dasflash.at
1. Geltungsbereich
1.1. Allgemeiner Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt) regeln die Benutzung der unter dem Firmennamen „das flash“ betriebenen Anlagen der Mauerläuferin GmbH (in Folge „flash“ genannt) am Standort Adolf-Schmidl-Gasse 4, 1200 Wien durch deren Besucher*innen.
Die Hallenordnung (in Folge „Hausordnung“ genannt) ist integraler Bestandteil dieser AGB.
Diese AGB sowie die Hausordnung sind auf der Homepage www.dasflash.at/agb abrufbar und liegen im flash gut sichtbar auf.
Durch die faktische Nutzung einer der Anlagen des flash gelten die AGB sowie die Hausordnung als durch den*die Nutzer*in akzeptiert. Der*die Kund*in verpflichtet sich zur Einhaltung selbiger, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für die Benutzung der Anlagen vorliegen. Als Benutzung der Anlage gilt auch die Anwesenheit auf der Anlage ohne sportliche Aktivität, beispielsweise im Gastronomie-, oder Shopbereich, als Begleitperson, etc.
1.2. Anlagen
Als Anlagen des flash gelten folgende Einrichtungen:
Kletterwände (Indoor und Outdoor) samt Weichböden
Trainingsbereich
Kinderbereich (Galerie)
Sanitäranlagen
Umkleiden, Garderoben und Nassbereiche
Gastronomiebereich/Anmeldung
Innenhof
Nicht zu den Anlagen des flash gehört die sich auf öffentlichem Grund befindlichen Fahrradabstellflächen und Gehwege.
1.3. Änderungen der AGB
Das flash behält sich das Recht vor, die AGB einseitig zu ändern. In diesem Falle werden jegliche Änderungen, sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens den Besucher*innen mittels Aushang bzw. auf der Homepage www.dasflash.at zur Kenntnis gebracht und mit der Benutzung der Anlage akzeptiert.
2. Öffnungszeiten
Die regulären Öffnungszeiten des flash sind den aktuellen Aushängen, der Webseite sowie den sozialen Medien zu entnehmen.
2.1. Einschränkungen
Im flash kann es zu einer eingeschränkten Nutzung oder zur Sperre der gesamten Anlagen durch Routenbau, Revisions- und Wartungsarbeiten oder Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Sommerpause, geänderte Sommeröffnungszeiten, Weihnachtsfeiertage etc.) kommen.
Die Einschränkung der Nutzung bzw. gänzliche Sperre der Anlage wird nach Möglichkeit rechtzeitig im Vorhinein in der Halle durch Aushang bzw. auf der Homepage angekündigt. Eine aliquote Rückforderung des Eintrittspreises, insbesondere durch Halbjahres- und Jahreskartenbesitzer*innen, ist nicht möglich.
3. Registrierung und Nutzung der Anlagen
3.1. Jede*r Besucher*in des flash ab dem vollendeten 14. Lebensjahr muss vor oder beim ersten Besuch ein Registrierungsformular (online am Registrierungsterminal) wahrheitsgemäß ausfüllen und eigenhändig unterfertigen. Für Minderjährige gelten gesonderte Bedingungen, die in Punkt 5.1.10 angeführt sind.
3.2. Für die Nutzung der Anlage muss eine Eintrittskarte erworben werden. Die Eintrittskarte muss beim Start der Benutzung beim Empfang/der Kassa vorgewiesen werden, damit registriert werden kann, wer sich in der Anlage befindet. Beim erstmaligen Besuch wird für jede Besucher*in ein Account angelegt, auf dem der Eintritt/die Eintritte aufgebucht wird/werden (Einzeleintritt, 10er-Blockkarte, Monatsabo, Halbjahreskarte, Jahreskarte, etc.). Die Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Missbrauch kann zu einem ersatzlosen Verfall der erworbenen Eintrittskarten sowie zu einem Aufenthaltsverbot in der Anlage führen.
3.3. Jede*r Nutzer*in hat sich bei jedem Besuch im flash bei der Anmeldung zu registrieren. Dies gilt auch für Zeitkartenbesitzer*innen. Der*die Kund*in muss sich auch beim Verlassen der Anlage abmelden.
3.4. Registrierung von Gruppen
Für die Registrierung von externen Gruppen, beispielsweise Schulgruppen, ist ein eigenes Formular von der jeweiligen Begleitperson auszufüllen. Die Begleitperson erklärt mit ihrer Unterschrift, dass die Gruppenteilnehmer*innen, bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten der Gruppenteilnehmer*innen, die Hausordnung sowie die AGB zur Kenntnis genommen haben.
4. Eintrittskarten
Typus und Preis der jeweiligen Eintrittskarte werden sowohl auf der Homepage als auch
im Eingangsbereich der Halle kommuniziert.
Eintrittskarten sind nicht übertragbar.
Vergünstigungen sind immer vom*von der jeweiligen Nutzer*in nachzuweisen.
Dauerkarten (10er-Block-, Halbjahres- und Jahreskartenbesitzer*innen und Abonnent*innen) sind nur gemeinsam mit einem aktuellen Schüler*innenausweis, Studienausweis, einem gültigen Präsenzdiener- od. Zivildienerausweis bzw. einem Ausweis für Pensionist*innen oder Behindertenpass gültig. Bei Aufforderung durch das Hallenpersonal sind diese Ausweise vorzuweisen. Sollte ein(e) Nutzer*in dieser Aufforderung nicht Folge leisten können, so ist der jeweils gültige Eintrittspreis zu bezahlen.
5. Nutzungsbedingungen
Klettern ist eine gefährliche Sportart und birgt trotz größter Vorsicht nicht kalkulierbare Restrisiken in sich. Der Aufenthalt, insbesondere das Klettern in einer Boulderhalle, erfordert daher ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Konzentrationsfähigkeit und Umsicht.
5.1. Benutzung der Kletteranlagen
5.1.1. Benutzung auf eigene Gefahr
Der*Die Benutzer*in erklärt hiermit, in guter psychischer und körperlicher Verfassung zu sein und sich mit alle mit dem Klettern verbundenen Restrisiken im Vorhinein informiert zu haben und diese aus freiem Willen und auf eigene Gefahr in Kauf zu nehmen.
5.1.2. Vorbeugen von Gefahren
Um Gefahren zu erkennen bzw. ihnen vorzubeugen, empfehlen wir all jenen, die keine Kenntnis über die ortsüblichen Gefahren einer Kletter-/ Boulderhalle haben, einen Einführungskurs zu besuchen. Auch das Hallenpersonal steht für grundsätzliche Fragen
zur Verfügung.
Insbesondere ist eigenständig darauf zu achten, sich nicht im Sturzbereich von anderen Kletterer*innen aufzuhalten. Wir empfehlen, auch andere Personen auf diese Gefahr aufmerksam zu machen, sollten sie sich im Sturzraum anderer Kletterer*innen befinden. Übereinander zu klettern ist aus ebendiesen Gründen verboten.
Das Tragen von Schmuck (Ringe, Armreifen, Armbanduhren, Halsketten etc.) ist aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos nicht erlaubt.
Barfuß klettern, klettern mit Socken sowie klettern mit nacktem Oberkörper ist aus hygienischen Gründen und aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr ausnahmslos verboten!
5.1.3. Lockere Griffe/Mitteilung von Mängeln
Trotz größter Vorsicht gehört es zu den üblichen Gefahren einer Kletterhalle, dass sich Griffe oder Tritte unerwartet bewegen, lösen oder brechen können. Auf die daraus resultierende Sturzgefahr ist durch den*die Benutzer*in bei seiner Sportausübung Bedacht zu nehmen.
Das selbstständige Anbringen von Griffen oder Tritten ist nicht erlaubt.
Sollte ein Griff oder Tritt locker bzw. gebrochen sein, ist dies umgehend dem Hallenpersonal zu melden. Auch andere Schäden oder Mängel an den Anlagen des flash sind umgehend dem Hallenpersonal zu melden.
5.1.4. Aufwärmen
Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, empfehlen wir, sich vor jeder Benutzung der Kletterwände ausreichend aufzuwärmen.
5.1.5. Springen, Landen, Spotten
Das aktive Abspringen von der Wand und das Spotten gehören beim Bouldern zu den Standardbewegungen und erfordern ein gewisses Maß an Körperbeherrschung und Übung!
Wir empfehlen allen Benutzer*innen, das aktive Abspringen sowie das Spotten intensiv zu üben und sich langsam an die jeweiligen Absprunghöhen heranzutasten!
Bei akuten Problemen bzw. Verletzungen an Sprunggelenken, Knien, Hüfte oder Rücken empfehlen wir dringend, große Absprunghöhen zu vermeiden!
5.1.6. Sturzraum-Check
Vor dem Einsteigen in einen Boulder ist von jedem*jeder Benutzer*in darauf zu achten, dass der Sturzraum im gesamten Verlauf des Boulders frei von harten Gegenständen (Putzbürsten, Trinkflaschen, Sitzsäcken etc.) ist!
5.1.7. Weichböden
Sämtliche Weichböden dienen als Sturzraum und sind keine Liegeflächen. Die Weichböden sind mit Ausnahme von Kleidungsstücken und Chalkbags von sämtlichen Gegenständen, insbesondere Trinkflaschen sowie harten oder spitzen Gegenständen, freizuhalten.
5.1.8. Alkohol/Drogen
Die Benutzung der Kletterwände ist unter Einfluss von Alkohol und jeglicher Art von Drogen bzw. bewusstseinsverändernder Substanzen oder Medikamente untersagt. Gegebenenfalls ist das Hallenpersonal berechtigt, Personen der Halle zu verweisen, wenn aufgrund des Verhaltens einer Person eine Gefahr für die Person selbst oder andere ausgeht.
5.1.9. Rauchverbot
In allen Bereichen der Halle, insbesondere im Gastronomiebereich, herrscht strengstes Rauchverbot.
5.1.10. Benutzung durch Minderjährige
Mündige Minderjährige (Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren) dürfen die Anlagen des flash selbständig benutzen, sofern eine erziehungsberechtigte Person ihr Einverständnis dazu schriftlich auf der Einverständniserklärung, die auf der Homepage abrufbar ist und beim Empfang unterschrieben werden kann, abgibt.
Unmündige Minderjährige (dh. 6 - 14 Jahre) dürfen die Anlagen des flash nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonst volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugtermaßen ausübt (nachfolgend „Aufsichtsperson“), benutzen. Sowohl für die unmündige minderjährige Person als auch für die Aufsichtsperson ist je ein Registrierungsformular und Begleitpersonenformular auszufüllen. Die Aufsichtsperson haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die die unmündige minderjährige Person verursacht.
Unmündige Minderjährige dürfen folgende Geräte im Trainingsbereich des flash nicht benutzen: Campusboard, Griffbretter, Hanteln und freie Gewichte.
Eine erwachsene Person kann nur als Aufsichtsperson für je eine minderjährige Person unter 10 Jahren fungieren kann. Dies gilt nicht im Falle von Kursen oder Trainings, bei der die Aufsichtsfunktion von einer dazu berechtigten Person ausgeübt wird.
Unmündige Minderjährige dürfen eine maximale Kletterhöhe von 3,50m nicht überklettern, die Aufsichtspersonen sind für die Einhaltung der maximalen Höhe zuständig.
Das Hallenpersonal ist berechtigt, die klettertechnischen Fertigkeiten des*der Minderjährigen zu überprüfen und die Benutzung der Kletterwände gegebenenfalls auf bestimmte Bereiche (Kinderbereich) zu beschränken.
Die erwachsene Begleitperson haftet für etwaige Personen- oder Sachschäden, die der/die unmündige Minderjährige verursacht, und hat darauf zu achten, dass die minderjährige Person weder sich selbst noch andere gefährdet oder verletzt.
Kinder unter 6 Jahren dürfen sich ausschließlich im extra gekennzeichneten Kinderbereich aufhalten. Die Regel wonach eine Aufsichtsperson nur auf ein Kind achten kann findet in diesem Fall keine Anwendung, sondern kann jede Aufsichtsperson die Aufsicht über maximal 3 Kinder unter 6 Jahren im Kinderbereich übernehmen.
5.1.11. Bestimmte, optisch erkennbar gekennzeichnete Geräte und Einbauten dürfen nur nach einer entsprechenden Unterweisung benutzt werden. Eine separate schriftliche Bestätigung der Unterweisung muss durch den*die Kund*in unterfertigt werden.
5.2. Konsumation von Speisen und Getränken
Die Konsumation von Speisen und Getränken ist ausschließlich im Barbereich und insbesondere NICHT auf den Weichböden gestattet.
5.3. Umkleiden
5.3.1. Schließfächer
Das flash stellt in den Garderoben Schließfächer mit Münzeinwurf bzw. Schließfächer mit Schlössern zur Verfügung.
Die Schließfächer sind generell nur für die Dauer des Aufenthaltes im flash zu benutzen. Nach Betriebsschluss werden verschlossene Kästen gegebenenfalls geöffnet und geleert.
Bei Verlust eines Schlüssels der Münzeinwurfkästen muss eine Gebühr von € 50,- für den Ersatz des Schließzylinders eingehoben werden.
Bei Verlust eines Vorhängeschlosses bzw. des Schlüssels dafür wird eine Gebühr von €10,- eingehoben.
5.3.2. Notausgänge freihalten
Sämtliche Notausgänge (die als solche gekennzeichnet sind) müssen IMMER frei von jeglichen Gegenständen gehalten werden.
5.4. Fundsachen
Der Betreiber ist berechtigt, nach mindestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
5.5. Tiere
Die Mitnahme von Tieren ist – mit Ausnahme von Blinden- oder Partnerhunden für behinderte Menschen – untersagt. Auch diese Tiere dürfen jedoch ausschließlich in den Barbereich und nicht in den Trainings-, Kinder- oder Hallenbereich mitgenommen werden.
5.6. Ausschluss eines Benutzers
Wer gegen die AGB oder Anweisungen der Mitarbeiter des flash verstößt, kann von der Benutzung einzelner oder sämtlicher Anlagen ausgeschlossen und des Geländes verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anweisungen der Mitarbeiter des flash kann gegen den*die Benutzer*in ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die jeweilige Eintrittskarte in diesem Fall storniert wird. Es besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Eintrittspreises.
6. Haftung
Jegliche Haftung der Mauerläuferin GmbH sowie ihrer Erfüllungsgehilfen gelten als ausgeschlossen, sofern diese auf leichter Fahrlässigkeit beruht.
6.1 Keine Haftung für persönliche Gegenstände
Zur Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen werden den Benutzenden vom Betreiber versperrbare Kästchen zur Verfügung gestellt. Durch die optionale Benutzung der versperrbaren Kästchen durch Benutzer*innen kommt kein Verwahrungsvertrag mit dem Betreiber zustande. Der Betreiber haftet daher nicht bei Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände, insbesondere von Wertsachen, sowie auch nicht bei Einbruch in die versperrbaren Kästchen. Wahrgenommene Beschädigungen der Kästchen müssen unverzüglich Mitarbeitenden der Anlage mitgeteilt werden. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Fahrräder, die am Fahrradparkplatz abgestellt werden. Fahrräder, die dauerhaft und länger als zwei Wochen am Fahrradparkplatz abgestellt sind, dürfen vom Betreiber entfernt werden.
6.2. Haftung der Benutzer*innen
Die*Der Benutzer*in verpflichtet sich, das flash von sämtlichen von ihm direkt oder indirekt im Zuge der Benutzung des flash verursachten Schäden jeglicher Art freizustellen. Die*Der Benutzer*in verpflichtet sich ferner sämtliche derartige Schäden einem Mitarbeiter des flash zu melden.
7. Kurse
Die Mauerläuferin GmbH bietet Kurse an, mit dem Ziel der Verbesserung der relevanten kletterspezifischen Fähigkeiten.
7.1. Anmeldung
Die Teilnehmerzahl bei den Kursen ist grundsätzlich limitiert. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Hallenpersonal oder über den Kursbereich der Homepage. Die Kurse können entweder mittels Überweisung auf das angegebene Konto oder VOR der ersten Kurseinheit direkt am Empfang bezahlt werden. Für später eingehende Zahlungen kann der Kursplatz nicht garantiert werden. Sollte im Falle einer Überbuchung und bei bereits geleisteter Zahlung der Kursgebühr kein geeigneter Ersatztermin gefunden werden, so wird die Kursgebühr rückerstattet.
7.2. Stornierung bereits gebuchter Kursplätze
Angemeldete und bereits bezahlte Kursplätze können bis 24 Stunden vor dem geplanten Kursstart kostenlos gekündigt werden. Für später eingehende Stornierungen werden 50 % der Kurskosten als Stornogebühr verrechnet.
7.3. Kurse externer Veranstalter
Externe Kurse dürfen ausschließlich nach Absprache mit der Hallenleitung abgehalten werden.
Die Leitungsperson externer Kurse trägt die volle Verantwortung für ihre Kursteilnehmer*innen. Die Gruppe muss über das Registrierungsformular für Schulgruppen/externe Gruppen registriert sein.
7.4. Kursabsagen
Die Mauerläuferin GmbH behält sich das Recht vor, Kurse abzusagen, ohne dass die Gründe hierfür genannt werden müssen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt wird, steht es der Mauerläuferin GmbH frei, einen geeigneten Ersatztermin anzubieten oder allenfalls bereits geleistete Zahlungen zu 100 % rückzuerstatten. Aufwendungen für Anfahrtskosten etc. werden nicht rückerstattet.
8. Betriebsunterbrechungen
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Boulderhalle sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im flash sowie auf der Homepagse www.dasflash.at bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Betreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
Für länger dauernde Betriebsunterbrechung werden Dauerzeitkarten um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert.
9. Datenschutzerklärung
Der*Die Benutzer*in stimmt zu, dass die im Rahmen der Benutzung des flash bekannt gegebenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken auch automationsunterstützt verwendet und verarbeitet werden dürfen. Der*Die Benutzer*in stimmt auch zu, dass seine/ihre bekannt gegebene elektronische Postadresse für Direktmarketing vom flash mittels elektronischer Post benutzt werden darf, wobei der*die Benutzer*in diese Zustimmung jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf kann jederzeit via E-Mail ohne Formvorschrift an office@dasflash.at erklärt werden.
10. Foto und Video Disclaimer
Im flash können in unregelmäßigen Abständen Fotos und Videos zu Marketingzwecken geschossen werden. Die Termine werden so früh wie möglich auf der Homepage bekannt gegeben und wird zusätzlich am Tag des Foto-/Videoshoots am Empfang optisch darauf hingewiesen. Der Benutzer gibt mit der Anmeldung sein Einverständnis dafür, dass im flash durch Mitarbeiter oder Dritte – auch ohne, dass der Benutzer unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt wird – Bild- und Videomaterial angefertigt werden kann, auf dem der Benutzer erkennbar sein kann. Das Bild- und Videomaterial dient der Eigenvermarktung im Rahmen der Web- und Printauftritte des flash. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft persönlich beim Empfang oder durch E-Mail ohne Formvorschrift an office@dasflash.at widerrufen werden. Der Widerruf gilt ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des flash örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn er in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt. Es kommt stets österreichisches Recht zur Anwendung.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam werden, betrifft das nicht die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich sohin, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck entsprechende Bestimmung zu formulieren.
Hallenordnung
1. Sturzräume
a. Sturzräume sind immer freizuhalten.
b. Vor dem Einsteigen in einen Boulder ist von jedem/jeder Benutzer*in darauf zu achten, dass der Sturzraum im gesamten Verlauf des Boulders frei von harten Gegenständen (Putzbürsten, Trinkflaschen, Sitzsäcken, etc.) ist!
c. Sei aufmerksam, sobald du dich auf der Matte bewegst, und achte darauf, dass du dich nicht im Sturzraum anderer Kletterer*innen aufhältst. Mach auch andere Kletterer*innen auf diese Gefahren aufmerksam!
2. Keine harten Gegenstände auf den Matten. Harte und scharfe Gegenstände sind auf den Matten verboten (Flaschen, Rucksäcke, Messer, Kameraequipment, etc.)
3. Glasflaschen sind in der Halle nicht erlaubt.
4. Das Konsumieren von Essen ist ausschließlich in den dafür vorgesehen Gastronomiezonen erlaubt.
5: Die Matten dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
6. Das Bouldern ist ausschließlich mit Kletterschuhen erlaubt. Barfuß oder mit Socken klettern ist verboten.
7. Bouldern auf eigene Gefahr
a. Bouldern ist ein Risikosport. Trotz aller Bemühungen bleibt ein Restrisiko besehen.
b. Die Benutzer*innen der Boulderhalle erklären, in guter psychischer und körperlicher Verfassung zu sein und die mit dem Klettern verbundenen Restrisiken aus freiem Willen und auf eigene Gefahr in Kauf zu nehmen.
c. Das aktive Abspringen von der Wand und das Spotten gehören beim Bouldern zu den Standardbewegungen und erfordern ein gewisses Maß an Körperbeherrschung und Übung!
d. Wir empfehlen allen Benutzer*innen, das aktive Abspringen sowie das Spotten intensiv zu üben und sich langsam an die jeweiligen Absprunghöhen heranzutasten! Bei akuten Problemen bzw. Verletzungen an Sprunggelenken, Knien, Hüfte oder Rücken, empfehlen wir dringend, große Absprunghöhen zu vermeiden!
8. Haltet die Halle sauber
a. Griffe sind nach dem Klettern zu putzen.
b.Tickmarks oder ähnliche Markierungen sind nicht erlaubt.
9. Achtet aufeinander!
Gegenseitiges Spotten und generelle Aufmerksamkeit sind Teil des Bouldersports.
10. Das Austoppen (Überklettern) der Wände ist nicht erlaubt.
11. Lockere Griffe oder Mängel sind umgehend dem Hallenpersonal zu melden. Das selbstständige (Wieder-)Anbringen von Griffen oder Tritten ist nicht erlaubt.
12. Das Tragen von Schmuck (Ringe, Armreifen, Armbanduhren, Halsketten etc.) ist aufgrund des erhöhten Verletzungsrisikos nicht erlaubt.
13. Alkohol/Drogen. Die Benutzung der Kletterwände ist unter Einfluss von Alkohol und jeglicher Art von Drogen bzw. bewusstseinsverändernder Substanzen oder Medikamenten untersagt.
Gegebenenfalls ist das Hallenpersonal berechtigt, Personen der Halle zu verweisen, insbesondere, wenn aufgrund des Verhaltens einer Person eine Gefahr für die Person selbst oder andere ausgeht.
14. Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen ist Folge zu leisten. Wer gegen diese Hallenordnung oder die Anweisungen der Mitarbeiter*innen verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
15. Eine Verletzung der in der Hallenordnung auferlegten Handlungs- bzw. Unterlassungspflichten ist strafbar.
16. Minderjährige
a. Für Kinder unter 6 Jahren gibt es einen eigenen Kinderspielbereich im Obergeschoss, außerhalb dieses Bereiches dürfen Kinder unter 6 Jahren die Matten nicht betreten
b. Kinder von 6-10 Jahre dürfen sich nur in 1:1 Begleitung durch eine geeignete Aufsichtsperson in der Halle aufhalten, die maximale Kletterhöhe beträgt 3,5 m.
c. Kinder von 10-15 Jahren dürfen sich nur in Begleitung durch eine geeignete Aufsichtsperson in der Halle aufhalten.
d. Kinder von 14-18: dürfen allein mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in die Halle.
e. Die Verwendung der Freigewichte und des Trainingsbereichs ist für Minderjährige unter 16 Jahren verboten.